|
Riester - Rente
Anspruch auf die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, ausserdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose. Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rente pflichtversichert sind, erhalten z. Zt. noch keine Riester - Förderung.
Beiträge:
Die Beiträge, die einschliesslich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die maximale Zulage zu bekommen, lagen bei der Einführung der Riester-Rente (2002) bei 1 Prozent, ab 2004 bei 2 %, ab 2006 bei 3 % und ab 2008 bei 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des jeweiligen Vorjahres. Letztlich aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu sog nachgelagerten Besteuerung können die Eigenbeiträge von der Steuer abgesetzt werden; dafür sind später die Renten zu versteuern.
Höhe der staatlichen Zulagen:
Die Höhe der staatlichen Zulagen und die Höhe des Eigenbeitrages gestaltet sich wie folgt: Vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen wird o. a. Prozentsatz der „Riester-Treppe“ je nach Jahr gerechnet. Davon werden die staatlichen Zulagen abgezogen. Auch hier gibt es eine Staffelung:
- 2002 / 2003 Grundzulage pro Erwachsener 38,00 Euro / Kinderzulage pro Kind 46,00 Euro
- 2004 / 2005 Grundzulage pro Erwachsener 76,00 Euro / Kinderzulage pro Kind 92,00 Euro
- 2006 / 2007 Grundzulage pro Erwachsener 114,00 Euro / Kinderzulage pro Kind 138,00 Euro
- ab 2008 Grundzulage pro Erwachsener 154,00 Euro / Kinderzulage pro Kind 185,00 Euro
- für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Zulage 300,00 Euro
|
Steuerlich absetzbare Sparleistungen (Eigenbeitrag plus Zulagen)
|
|
2002 - 2003
|
bis zu 525 Euro
|
|
2004 - 2005
|
bis zu 1.050 Euro
|
|
2006 - 2007
|
bis zu 1.575 Euro
|
|
ab 2008
|
bis zu 2.100 Euro
|
Absenkung der Altersgrenze für Kindergeld ab 01.01.2007:
Die Altersgrenze für die Gewährleistung von Kindergeld bzw. die steuerliche Berücksichtigung von volljährigen Kindern wird allgemein von 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Diese Neuerung wird erstmals beim Geburtsjahrgang 1983 wirksam.
Vor und Nachteile:
Flexibilität:
- +/- Kapitalauszahlung bis 30% bei Rentenbeginn möglich, Rest nur als Rente
- +/- Trennung von Versicherung und Geldanlage je nach Produkt möglich
- - keine Beleihung möglich
- - nicht auf Dritte übertragbar
- - Veräusserung nicht möglich
- - Beitragsfreistellung bei finanziellen Engpässen ist nur eingeschränkt möglich
- - Vorauszahlungen nicht möglich, bei gestatteter Vorabauszahlung müssen alle Förderungen zurückgezahlt werden und die Auszahlung wird versteuert
Erbe und Hinterbliebenenabsicherung:
- +/- während der Ansparzeit im Todesfall auf den Ehepartner übertragbar, jedoch nur, wenn dieser ebenfalls einen Riester - Vertrag hat
- - zur sofortigen Hinterbliebenenabsicherung ungeeignet
- - Versicherungssumme meist zu gering, teilweise keine Absicherung (Produktabhängig)
- - Absicherung der Hinterbliebenen während der Rentenbezugszeit nur mittels Hinterbliebenenrente gegen Zusatzkosten möglich
- - keine vollständige Vererbung des Restkapitals möglich
- - bereits angespartes Kapital ist nicht vollständig vererbbar, weder in der Spar- noch in der Rentenbezugszeit
Steuerliche und staatliche Förderung:
- + Beiträge staatlich bezuschusst
- - Rente und Teilkapitalisierung ist voll zu versteuern
- + ALG II gesichert
Angebotsanfrage
|